Planung, Umsetzung und Qualitätssicherung

Baulicher Brandschutz ist eine höchst komplexe Aufgabe. Wenn jedoch die Planung, die Qualitätssicherung sowie die bauliche Ausführung gemeinschaftlich erfolgen, ist der termingerechte Erfolg gesichert. Die Isoflex AG und die brandabschnitt GmbH bieten dem Kunden exakt diese sichere Allianz aus einer Hand.

«Entweder man geht mit der Zeit oder man geht mit der Zeit»

heisst es auf der Internetseite der Isoflex AG. Diesem Grundsatz folgt das Unternehmen seit der Gründung durch Arthur Bühler vor bald 50 Jahren.

Heute ist Daniel Bühler als Geschäftsleiter und Inhaber für die Planung, Beratung und den Verkauf verantwortlich. Trotz der gewachsenen Unternehmensgrösse legt man noch immer Wert auf den persönlichen Kontakt zu Bauherren, Architekten, Projekt- und Bauleitern.

«Nur so lassen sich innovative, rationelle und nachhaltige Lösungen realisieren»

heisst es in der Onlinepräsentation weiter. Doch geht es hier nicht um kluge Formulierungen. Und doch spielt die Dichtung eine wichtige Rolle.

Abdichtungen nach geforderten Brandschutz- und Feuerwiderstandsklassen
Das Team aus Spezialisten, Fachplanern und Brandschutzmonteuren der Isoflex AG berät ganzheitlich in den Bereichen der Bauabdichtung und des baulichen Brandschutzes und überprüft den Brandschutz in Privat-, Gewerbebauten und Industriearealen. Dabei werden Schwachpunkte mit Systemen und Produkten behoben, die den hohen VKF-Prüfstandards der «Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen», bundesweiten Schweizer Brandschutzvorschriften und internationalen Qualitätsnormen entsprechen. Zum Einsatz kommen Fugendichtungen, Brandabschottungen, Brandschutzverkleidungen, Brandschutzkissen, Schaum- und Mörtelschott sowie Brandschutzsteine. Für Anschlussfugen und allgemeine Bewegungsfugen sowie zum Abdichten von Anschlüssen mit Brandschutzanforderungen sind Brandschutzfugen optimal geeignet. Und für Tragwerke, Stahlstützen, Betonträger, Lüftungen, Elektrotrasseen oder Rohre werden Brandschutzplatten verschiedener Anbieter verwendet, die verkleidet, verschraubt und verspachtelt werden und sich später anstreichen lassen.

Optimale Lösungen für verschiedene Brandschutz-Anforderungen
Die technischen Möglichkeiten kennen kaum Grenzen: Ausflockungen mittels Steinwollgranulat werden in die Hohlräume geblasen und sind gleichzeitig wärme- und schalldämmend sowie brandschützend. Um brennbare Rohre direkt zu schützen, kann man Brandschutzmanschetten mit mechanischer Schliessvorrichtung nutzen. Kommt es in Räumen häufiger zum Installationswechsel, dann sind eventuell rauchgasdichte Brandschutzkissen mit einem hohen Feuerwiderstand sinnvoll. Auch Brandschutzsteine (Modulsteine) lassen sich zur nachträglichen Abschottung von Kabeln oder Kabeltrasseen nutzen und sind vor allem in Reinräumen zu empfehlen. Ebenfalls zur Anwendung geeignet ist ein zementgebundener Brandschutzmörtel RF1 für Abschottungen bei Lüftungsleitungen. Grund dafür ist, dass ein Systemschott (Weichschott) keine Zulassungen für Lüftungsleitungen besitzt. Doch nicht nur bei der Nachbesserung und Sanierung verfügen die Brandschutz- und Bauabdichtungsexperten über optimale Lösungen, das nötige Wissen und die passende Ausrüstung, sondern auch beim fachgerechten Eliminieren und Entsorgen von toxischen Baustoffen wie polychlorierten Biphenylen sowie PCB-belasteten Fugen. Wie erfolgreich die Isoflex AG mit seinen Produkten und Lösungen ist, beweisen unzählige Referenzen. Hierzu zählen in Zürich der FIFA-Hauptsitz oder die Hotels MotelOne, Baur au Lac, oder auch das Stadtspital Waid und Triemli.

Brandschutzwand mit Promat in SBB Halle Kloten. (Bild: Isoflex AG)

Brandschutzwand mit Promat in SBB Halle Kloten. (Bild: Isoflex AG)

Eine sichere Allianz
Für den Brandschutzfachmann (VKF mit eidg. Fachausweis) Daniel Bühler war dieser Erfolg Ansporn, für den nächsten Schritt: die Gründung des passenden Dienstleistungsunternehmens «brandabschnitt GmbH». Hier konzentriert man sich auf das Planen von Flucht- und Rettungswegen, Materialkonzepte, Feuerwehrpläne mit brandschutzrelevanten Massnahmen. Architekten, Bauherren und Sicherungsbeauftragte profitieren hier von Gesamtkonzepten für den baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Die «brandabschnitt GmbH» konzipiert und überwacht zudem die nötige Qualitätssicherung und führt die feuerpolizeilichen Abnahmen, die Inbetriebnahme von Brandfallsteuerungen sowie sämtliche integralen Tests aus. Abschliessend erfolgen die Dokumentationen und deren Konformitätserklärungen sowie die Übereinstimmungserklärung für Behörden und die Bauherrschaft. Daniel Bühler hat somit zwei sich ergänzende Geschäftsmodelle perfekt kombiniert: Die «Isoflex AG» und die «brandabschnitt GmbH» bieten mit Sicherheit den kompletten Brandschutz aus einer Hand.


Isoflex AG
Rautistrasse 8
8047 Zürich
Tel 044 493 03 04
info@isoflexag.ch
www.isoflexag.ch

Die BFB rät: bei Bränden immer die Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» einhalten

Im Brandfall ist es zentral, rasch und richtig zu handeln. Die neue Kampagne der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB hat zum Ziel, der Schweizer Bevölkerung das korrekte Vorgehen bei Bränden aufzuzeigen. Damit sollen im Brandfall Schäden an Personen, Tieren und Sachen vermindert werden. Dabei weist sie auf die Wichtigkeit der Regel «Alarmieren – Retten – Löschen» hin und zeigt das korrekte Vorgehen im Notfall auf.

Beim Anblick eines Feuers geraten viele Menschen in Panik. Aber gerade dann ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu reagieren. In der aktuellen Kampagne macht die BFB auf das richtige Vorgehen aufmerksam. Sie rät, bei einem Brand immer zuerst die Feuerwehr 118 zu alarmieren. Danach sollen Mitmenschen und Tiere gerettet werden. Erst am Schluss kann versucht werden, kleinste Brände selbst zu löschen.

1. Alarmieren
Folgende Informationen benötigt die Feuerwehr:

  • Wo brennt es? Die Strasse und die Hausnummer sowie wichtige Details wie Etage oder Wohnungsnummer nennen.
  • Was ist passiert? Die Situation schildern.
  • Sind Personen in Gefahr? Mitteilen, wie viele Menschen verletzt sind oder vermisst werden.
  • Wer ruft an? Den Namen und den genauen Standort angeben.

2. Retten

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Menschen und Tiere retten. Mitbewohner/innen auffordern, das Gebäude rasch zu verlassen. Kindern, Seniorinnen und Senioren sowie Personen mit körperlicher Beeinträchtigung helfen.
  • Das Gebäude verlassen.

3. Löschen

  • Sich selbst nie in Gefahr bringen.
  • Nur kleinste Brände selbst zu löschen versuchen. Eigene Löschversuche nur in den ersten Minuten eines Brandes vornehmen.
  • Gefahrenzone sofort verlassen, wenn das Feuer nicht gelöscht werden kann.

Fluchtwege immer freihalten
Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste und Korridore zu Fluchtwegen für die Bewohner/innen. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.
Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/verhalten-bei-brand

Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB sensibilisiert für die Gefahren des Feuers. Es sollen Brände verhütet und Schäden an Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt verhindert werden. Die BFB wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert und engagiert sich in deren Auftrag in der Prävention. Sie ist nicht gewinnorientiert und hat ihren Sitz in Bern bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG.


Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
Bundesgasse 20
3001 Bern
Tel +41 (0)31 320 22 20
bfb-cipi@vkg.ch
bfb-cipi.ch

Brände auf Baustellen aktiv verhindern

Planende und Ausführende können durch eine sorgfältige Arbeitsweise zur Brandverhütung auf der Baustelle beitragen. (Quelle: VKF)
Untersuchungen belegen es: Die meisten Brände auf Baustellen wären vermeidbar gewesen. Umso wichtiger werden die Prävention und das richtige Verhalten. Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat deshalb im Juli 2022 zusammen mit Vertreter / innen namhafter Verbände und Firmen ein neues Merkblatt herausgegeben. Gemeinsames Ziel ist das Verhüten von Bränden auf Baustellen.

Baustellen-Brände verursachen zu oft hohe Folgekosten. Nicht selten werden auch Personen gefährdet oder kommen gar zu Schaden. Insbesondere grössere Brände verzögern zudem den Baufortschritt. Der Umgang mit der Brandgefahr auf einer Baustelle wird erschwert durch die Vielzahl der Beteiligten. Diese begegnen fast täglich unterschiedlichsten sowie wechselnden Herausforderungen. Bis heute gab es keine Gesamtübersicht der geltenden Vorschriften und Empfehlungen zur Brandverhütung auf Baustellen. Diese Lücke schliesst nun die VKF gemeinsam mit den am Projekt beteiligten Partnern.

Das soeben erschienene Merkblatt «Brandverhütung auf Baustellen» bietet eine kompakte Übersicht der Brandrisiken und Schutzmassnahmen auf Baustellen. Dazu zählen insbesondere der richtige Umgang sowohl mit offener Flamme, Wärme, Elektrizität als auch anderen Energiearten. Das neue Brandschutzmerkblatt richtet sich an alle an einem Bauvorhaben beteiligten Personen. Angesprochen werden sowohl Bauherren, Planer als auch ausführende Handwerker. Deren Sorgfaltspflichten und Verantwortungsbereiche unterscheiden sich. Um die Zuständigkeiten möglichst genau zu bestimmen, stellt die Projektgruppe den jeweiligen Berufsgruppen neben dem Merkblatt zusätzlich acht Checklisten zur Verfügung. Eigens dafür entwickelte Bildzeichen sorgen über Kulturen und Sprachen hinweg für Verständlichkeit.

Brände auf Baustellen sind keine Seltenheit und verursachen oft hohe Folgekosten. (Quelle: VKF)

Brände auf Baustellen sind keine Seltenheit und verursachen oft hohe Folgekosten. (Quelle: VKF)

Häufig verleiten Zeit- und Kostendruck zu einer unsorgfältigen und brandgefährlichen Arbeitsweise. Nach einem Brand stellt sich auch die Frage nach der Verantwortung. Unangenehme straf- und zivilrechtliche Konsequenzen können die Folgen sein. Die VKF versteht ihr Angebot als kostenlose für alle zugängliche Dienstleistung. Gut ausgebildete und instruierte Mitarbeitende werden die Gefahren im Umgang mit den verwendeten Arbeitsmitteln zukünftig besser einschätzen können. Das Einhalten der bewusst kurz gehaltenen Checklisten-Tipps schützt sie und ihre Umgebung bei der täglichen Arbeit.

Kostenloser Download des Merkblatts und der Checklisten: www.bsvonline.ch/de/vorschriften

Druckversion im Shop verfügbar


Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF
Michael Binz
Bundesgasse 20, 3001 Bern
Tel 031 320 22 45
michael.binz@vkg.ch
www.vkg.ch

Promat – Ihr zuverlässiger Partner im baulichen Brandschutz

Die Promat AG mit Hauptsitz in Münchwilen ist ein führendes Unternehmen im Bereich des vorbeugenden und baulichen Brandschutzes.

Die Sicherheit von Mensch und Tier sowie von Sachwerten und Gebäuden liegt uns am Herzen. Wir lösen für Sie den baulichen Brandschutz richtig und sicher. Und das von der Planung, über die Umsetzung bis zur Konformitätserklärung. Über 150 von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) anerkannte Bauteile und unzählige Sonderlösungen garantieren Sicherheit bei maximaler Gestaltungsfreiheit.

  • Kompetente Beratung unserer Kunden bei der Umsetzung von gesetzlichen Brandschutzauflagen im Hoch- und Tiefbau.
  • Unsere Systemlösungen garantieren die geforderte Sicherheit unter Beibehaltung der maximalen Gestaltungsfreiheit.
  • Qualitativ hochwertige Brandschutzprodukte liefern wir pünktlich und auf Wunsch auch bearbeitet.
  • Die reibungslose Ausführung findet durch ausgesuchte Montagefirmen statt.
  • Zur Qualitätssicherung bilden wir die Fachkräfte aus und unterstützen sie mit Instruktionen und Plankontrollen auf der Baustelle.
  • Wir schaffen und festigen Vertrauen zu Kunden, Behörden, Lieferanten und Mitarbeitern durch Fairness und Verlässlichkeit.



Promat AG
Industriestrasse 3
9542 Münchwilen
Tel 052 320 94 00
office@promat.ch
www.promat.ch

Brandschutz in der Schweiz

Dorfbrand von Grindelwald 1892, Quelle Grindelwald Museum

Titelbild: Dorfbrand von Grindelwald 1892, Quelle Grindelwald Museum

Grosse Feuersbrünste in Schweizer Dörfern und Städten kennen wir nur noch aus historischen Überlieferungen. Nur selten betrifft heutzutage ein Brand mehrere Gebäude. Die Gründe dafür liegen bei den wirksamen Schutzmassnahmen.

Der Schrecken der Grossbrände
Schon in der Steinzeit versuchten die Menschen das Feuer für ihre Zwecke zu nutzen. Später brachten sie das Feuer in ihre Häuser und Siedlungen. Dass es dabei nicht immer unter Kontrolle gehalten werden konnte, zeigen die zahlreichen überlieferten Grossbrände in der Schweiz. Bis ins 19. Jahrhundert wurden Ortschaften teilweise komplett eingeäschert, einige sogar mehrmals. In Romont (FR) wüteten beispielsweise 1434, 1476, 1577 und 1681 schwere Brände und führten zu grosser Zerstörung. Einer der letzten Grossbrände in der Schweiz ereignete sich 1903 in Bonaduz (GR).

Der Umfang dieser Brände mag heute erstaunen. Bedenkt man die damalige Bauweise, liegen die Gründe jedoch auf der Hand. So waren Häuser oft aus Holz gebaut und Dächer mit Stroh oder Schindeln bedeckt. Ein einzelner Funke, sei es aus einer Kochstelle, einer Fackel oder einem Schmiedeofen reichte bereits, um einen Grossbrand auszulösen.

Die Bewohner erkannten, dass die Bauweise von Häusern einen grossen Einfluss auf die Entwicklung von Bränden haben kann. Dies hat dazu geführt, dass die Abstände zwischen den Häuserreihen vergrössert und vermehrt mit Stein gebaut wurde. Auch Brandmauern, die das Übergreifen eines allfälligen Feuers unterbinden sollten, wurden bereits Anfang des 18. Jahrhunderts eingesetzt. Zeitweise war es verboten, feuerbetriebene Werkstätten in der Stadt zu betreiben. Haushalte waren verpflichtet, einen Eimer und einen Feuerhaken bereit zu halten. Heu und Brennholz galt es an sicheren Stellen zu lagern und die Kamine regelmässig vom Russ zu befreien. Auch wenn diese Massnahmen mit dem heutigen Brandschutz nicht vergleichbar sind, so zeigten sich dennoch erste positive Auswirkungen.

Die Entwicklung des Brandschutzes
1903 wurde die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) gegründet. Damit wurde der Brandschutz in der Schweiz institutionalisiert und erstmals überkantonal angegangen. 1933 wurde die VKF-Wegleitung Feuerpolizei-Vorschriften erstmals publiziert. Sie gilt heute als das erste bekannte Brandschutzvorschriften-Werk der Schweiz. Von einer gesamtschweizerischen Lösung für Brandschutzvorschriften war man jedoch noch Jahrzehnte entfernt.

So ist der Schweizerische Brandschutz heute organisiert.
Bis 2004 galten die kantonalen Brandschutzvorschriften. Seit 2005 ist die Führung bei der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz. Diese setzt durch das Interkantonale Organ technischer Handelshemmnisse (IOTH) auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) die Brandschutzvorschriften für die ganze Schweiz in Kraft. Damit erhalten die Vorschriften Gesetzescharakter. Dies sowohl in Kantonen mit Kantonaler Gebäudeversicherung als auch ohne (Uri, Schwyz, Obwalden, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Tessin und Genf). Zusätzlich übernimmt auch das Fürstentum Liechtenstein diese Brandschutzvorschriften in das entsprechende Baugesetz.

Ordner Brandschutzvorschriften, Quelle VKF

Ordner Brandschutzvorschriften, Quelle VKF

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist vom IOTH als Fachinstanz für die Brandschutzvorschriften ernannt worden. Sie erstellt und pflegt die Vorschriften und ist Anlaufstelle für Fragen und Anliegen. Die VKF kann jedoch weder selbst Vorschriften erlassen noch diese vollziehen.

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) oder in Kantonen ohne KGV die jeweilige amtliche Stelle vollziehen den Brandschutz und erlassen die nötigen Weisungen auf kantonaler Ebene. Bei Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko legen sie die Brandschutzmassnahmen fest und führen periodische Kontrollen durch. Auch organisieren sie die Abnahmen von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Blitzschutzsysteme usw.

Aktuell sind die Schweizerischen Brandschutzvorschriften BSV 2015 in Kraft. Diese gelten für alle Bauten und Anlagen, also vom Einfamilienhaus bis hin zum Fussballstadion. Natürlich unterscheiden sich die jeweiligen Anforderungen stark von der Nutzung und der Art des Gebäudes. Im Laufe der Zeit ändert sich die Bauweise, die Baumaterialien aber auch unsere Ansprüche. Daher ist per 2026 eine erneute Revision der Brandschutzvorschriften geplant.

Hier finden Sie die aktuellen VKF-Brandschutzvorschriften www.bsvonline.ch


Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen VKF
Michael Binz
Bundesgasse 20
3001 Bern
Tel +41 31 320 22 45